Chemnitzer müssen alte Scheckkarten-Führerscheine bis Januar 2026 umtauschen

Chemnitzer müssen alte Scheckkarten-Führerscheine bis Januar 2026 umtauschen
Chemnitzer mit Führerscheinen im Scheckkartenformat aus den Jahren 1999 bis 2001 werden aufgefordert, diese gegen den neuen EU-Standard-Führerschein umzutauschen. Die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Chemnitz bietet hierfür am Montag, dem 12. Januar 2026, verlängerte Öffnungszeiten von 13 bis 16 Uhr an.
Der Umtausch ist aufgrund von EU-Vorgaben verpflichtend, die Frist endet am 19. Januar 2026. Betroffen sind auch Inhaber von Führerscheinen, die vor 2013 ausgestellt wurden. Termine können über die Servicehotline unter der Nummer 115 oder per E-Mail an [email protected] vereinbart werden. Dabei sind Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Führerscheinnummer sowie die ausstellende Behörde anzugeben. Bei Führerscheinklassen mit Ablaufdatum kann die Verlängerung bis zu sechs Monate vor dem Verfallsdatum beantragt werden.
Inhaber von Papierführerscheinen müssen ihren Schein bis zum 19. Januar 2025 gegen den EU-Kartenführerschein tauschen – mit einer Ausnahme: Wer vor dem 1. Januar 1953 geboren wurde, hat hierfür bis zum 19. Januar 2033 Zeit.
Die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Chemnitz am Düsseldorfer Platz 1 steht am 12. Januar 2026 für den Umtausch zur Verfügung. Die Bürger werden gebeten, frühzeitig einen Termin zu buchen, um Engpässe in letzter Minute zu vermeiden.

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