DAK-Gesundheit verschärft 2026 die Abrechnungsregeln für Apotheken
DAK-Gesundheit verschärft Regeln für Apotheken bei Preismeldungen
Die DAK-Gesundheit hat strengere Vorgaben für Apotheken eingeführt, die Preisinformationen einreichen. Ab dem 1. Mai 2026 können fehlerhafte Angaben zur Ablehnung von Abrechnungen und Problemen bei der Kostenabwicklung führen. Ziel der Änderungen ist es, die Meldung von Preisen und Mehrwertsteuerangaben bei Kostenvoranschlägen und Rechnungen zu vereinheitlichen.
Nach den neuen Bestimmungen müssen Apotheken in elektronischen Kostenvoranschlägen Nettopreise – also ohne Mehrwertsteuer – angeben, sofern nicht vertraglich Bruttopreise vereinbart sind. Zu jedem Preis ist zudem der passende Mehrwertsteuer-Hinweis zu übermitteln. Diese Regel gilt sowohl für manuelle als auch für automatisierte Abrechnungsprozesse.
Ausnahmen gibt es nur, wenn vertraglich Bruttopreise festgelegt sind oder eine Mehrwertsteuerbefreiung greift. Apotheken, die sich nicht an das Standardverfahren halten, riskieren jedoch, dass ihre Einreichungen abgelehnt werden. Die Richtlinie unterstreicht die Notwendigkeit einer korrekten Mehrwertsteuerangabe, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Die DAK-Gesundheit betont, dass der Mehrwertsteuer-Hinweis stets mit dem eingereichten Preisformat übereinstimmen muss. Dadurch soll die Konsistenz in der Abrechnung gewährleistet und Fehlern bei der Erstattungsberechnung vorgebeugt werden. Die Frist für die vollständige Umsetzung der neuen Vorgaben endet Anfang nächsten Jahres.
Die aktualisierten Leitlinien treten am 1. Mai 2026 in Kraft. Bei Nichteinhaltung drohen Ablehnungen von Kostenerstattungen. Apotheken müssen sicherstellen, dass alle Preis- und Mehrwertsteuerangaben den neuen Regeln entsprechen. Die Änderungen sollen die Abrechnung effizienter gestalten und administrative Fehler bei Kostenvoranschlägen reduzieren.






