DB-InfraGO-Chef Nagl blockt Sonderregeln für Italo im Fernverkehr ab
DB-InfraGO-Chef Philipp Nagl lehnt Sonderbedingungen für Italo im deutschen Fernverkehr ab
Der Vorstandsvorsitzende von DB InfraGO, Philipp Nagl, hat sich gegen Pläne ausgesprochen, dem italienischen Bahnanbieter Italo Sonderkonditionen für den Einstieg in den deutschen Fernverkehrsmarkt einzuräumen. Ab 2028 könnte ein solcher Schritt seiner Warnung zufolge Rechtsstreitigkeiten auslösen und den Wettbewerb destabilisieren. Nagl betonte, dass fairer Wettbewerb letztlich den Fahrgästen am meisten nutze.
Kritik übte Nagl an den Vorschlägen für eine befristete „Neueinsteiger-Klausel“, die Italo begünstigen solle. Diese Idee sei rechtlich riskant, warnte er – Gerichte könnten innerhalb von 18 Monaten die Regeln für die Streckennutzung kippen, falls sie gegen EU-Recht verstoßen. Die aktuelle Rechtslage, so Nagl, bleibe bis zum vollen Inkrafttreten der EU-Kapazitätsverordnung 2031 unklar.
Der DB-InfraGO-Chef wies zudem die alten mehrjährigen Rahmenverträge aus dem Jahr 2017 als zu komplex und rechtlich unsicher zurück. Stattdessen plädierte er für gleiche Wettbewerbsbedingungen: Als Infrastrukturunternehmen komme es nicht auf die Farbe der Züge an, sondern allein auf fairen Wettbewerb.
Nagl warnte, dass Sonderregelungen für Italo extreme Marktunsicherheit schaffen würden. Es drohten endlose juristische Auseinandersetzungen, die den Bahnbetrieb stören und die langfristige Planung gefährden könnten. Trotz der Herausforderungen zeigte er sich überzeugt, dass Wettbewerb im Fernverkehr funktionieren kann – vorausgesetzt, die Regeln werden einheitlich angewendet.
Ohne stabile Rechtsgrundlage bis 2031 könnten Sonderkonditionen für Italo schnell vor Gericht landen. Nagls Warnungen unterstreichen die Risiken kurzfristiger Lösungen in einem Markt, der sich noch an EU-Vorgaben anpasst. Der Fokus, so seine Forderung, müsse auf fairem Wettbewerb liegen, der den Fahrgästen langfristig zugutekommt.






