Dresdner Integrationsamt schließt für fünf Tage – was Betroffene jetzt wissen müssen

Dresdner Integrationsamt schließt für fünf Tage – was Betroffene jetzt wissen müssen
Stadt Dresden: Fachbereich Integrationsleistungen bis 2026 nicht verfügbar
Vorschau Vom 15. bis 19. Dezember 2025 bleibt das Amt für Integrationsleistungen in Dresden geschlossen. Die schrittweise Übergabe an das Jugendamt hat weitreichende Folgen für alle Antragstellenden.
Veröffentlichungsdatum 15.12.2025, 07:03 Uhr MEZ
Stichworte Politik und Gesetzgebung, Innenpolitik, Allgemeine Nachrichten
Artikeltext Das Dresdner Amt für Integrationsleistungen wird im Dezember 2025 für fünf Tage seine Türen schließen. Der Schritt ist Teil einer Umverteilung der Zuständigkeiten zugunsten des Jugendamts. Betroffen von der Änderung sind alle aktuellen Antragstellenden und Leistungsbeziehenden.
Vom 15. bis 19. Dezember 2025 bleibt die Behörde für den Publikumsverkehr geschlossen. In dieser Zeit sind auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamts nicht erreichbar. Die regulären Öffnungszeiten für das Jugendamt sowie die Allgemeinen Sozialen Dienste werden erst wieder am 2. Januar 2026 aufgenommen.
Von der vorübergehenden Schließung betroffen sind sämtliche Nutzerinnen und Nutzer des Amts für Integrationsleistungen. Nach dem Übergang übernimmt das Jugendamt die Unterstützung für minderjährige Menschen mit Behinderung. Ab Anfang Januar 2026 kehren die Dienstleistungen dann zu den gewohnten Öffnungszeiten zurück.

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