Ex-Rechtsextremist darf in Sachsen Referendariat beginnen – und löst Debatte aus

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Eine Gruppe von Frauen blickt nach rechts, wobei eine Frau in der Mitte ein Mikrofon hält und eine Frau rechts nach hinten schaut.

OVG: Ehemaliger Rechtsextremist darf Rechtsreferendariat beginnen - Ex-Rechtsextremist darf in Sachsen Referendariat beginnen – und löst Debatte aus

Ein ehemaliger Rechtsextremist ist nach einem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 6. November 2025 zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst in Sachsen zugelassen worden. Die Entscheidung hob frühere Ablehnungen auf und löste eine Debatte über die Eignung solcher Bewerber für juristische Berufe aus.

Das OVG-Urteil erfolgte, nachdem sowohl das Oberlandesgericht Dresden als auch das Verwaltungsgericht Dresden die ursprünglichen Anträge des Bewerbers auf Zulassung zum Referendariat abgelehnt hatten. Das zweijährige Praxisprogramm bereitet die Kandidaten auf das zweite Staatsexamen vor und qualifiziert sie für Tätigkeiten als Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte.

Das OVG stützte seine Entscheidung auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen aus dem Jahr 2022, das besagt, dass nur strafbares Verhalten einen Ausschluss rechtfertigen könne. Da dem Bewerber keine strafbaren Handlungen nachgewiesen werden konnten, ist das Urteil nun rechtskräftig.

Der angehende Jurist war zuvor in rechtsextremen Organisationen aktiv, darunter der Jugendorganisation Junge Alternative in Sachsen-Anhalt und dem Verein Ein Prozent e.V. Das Bundesverwaltungsgericht präzisierte jedoch später, dass Referendare die verfassungsmäßigen Werte nicht aktiv ablehnen dürfen – selbst in Fällen mit rechtsextremen Hintergründen.

Mit seiner Entscheidung ermöglicht das OVG dem ehemaligen Rechtsextremisten den Einstieg in den juristischen Vorbereitungsdienst, trotz Bedenken hinsichtlich seiner Eignung. Das Urteil schafft einen Präzedenzfall für künftige Fälle mit Bewerbern aus umstrittenen Kontexten und betont, dass rechtmäßiges Verhalten über frühere Zugehörigkeiten gestellt wird.