Hessische Apothekerkammer kämpft mit neuen Beitragspflichten für Ruheständler
Lara WagnerHessische Apothekerkammer kämpft mit neuen Beitragspflichten für Ruheständler
Die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) steht nach einer Gesetzesänderung, die ihre Mitgliedschaftsregeln erweitert hat, vor neuen verwaltungstechnischen Herausforderungen. Künftig muss die Kammer auch von Apothekern, die nicht mehr im Beruf tätig sind, Beiträge erheben. Dies geht auf eine Novelle des Landesheilberufegesetzes zurück, die die Pflichtmitgliedschaft auf Ruheständler sowie nicht berufstätige Apotheker ausweitet, die in Hessen wohnen.
Die Änderung zwingt die LAK, nun auch Pensionäre und nicht praktizierende Apotheker in ihrem Zuständigkeitsbereich zu ermitteln und zu erfassen. Dadurch steigt der Arbeitsaufwand in den Geschäftsstellen, da zusätzliche Daten verwaltet und Beiträge eingezogen werden müssen.
Die Kammer hat bereits für das laufende Jahr ihre Beitragsstruktur angepasst. Nach rechtlichen Vorgaben aus Nordrhein-Westfalen wurden die Gebühren halbiert, um übermäßige finanzielle Rücklagen abzubauen. Der niedrigste Quartalsbeitrag für freiwillige Mitglieder beträgt nun 40 Euro.
Anderswo sind die Mitgliedschaftskosten deutlich gestiegen: In Berlin zahlen angestellte Apotheker jährlich 294 Euro – ein Plus von 100 Euro im Vergleich zum Vorjahr. In Sachsen steigen die Beiträge für Berufstätige auf 228 Euro (bisher: 152 Euro), während die Apothekerkammer Niedersachsen die Pharmazeutische Zeitung (PZ) aus ihrem Mitgliedschaftspaket gestrichen hat.
Die Umstellungen erfordern von der LAK eine Überarbeitung ihres Gebührenkatalogs sowie die Verwaltung einer größeren, heterogeneren Mitgliedschaft. Durch die Einbeziehung nicht berufstätiger Apotheker wird sich der administrative Aufwand voraussichtlich erhöhen. Die Anpassungen spiegeln zudem einen bundesweiten Trend wider, bei dem andere Landesapothekerkammern ebenfalls die Beiträge erhöhen oder Leistungen für ihre Mitglieder umgestalten.






