Lamborghini-Unfall: Fahrer von Haftung freigesprochen, Dealerships Forderung verjährt

Lamborghini-Unfall: Fahrer von Haftung freigesprochen, Dealerships Forderung verjährt
Ein Fahrer eines gemieteten Luxus-Sportwagens, eines Lamborghini, wurde von der Haftung für den Totalschaden nach einem Unfall in Leipzig im Oktober 2018 freigesprochen. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden wies kürzlich die Berufung eines Autohauses ab, das Schadensersatz in Höhe von über 150.000 Euro gefordert hatte. Die Ehefrau des Fahrers hatte ihm über eine Arbeitsagentur eine halbstündige Fahrt mit dem Wagen geschenkt. Die Richter urteilten, dass es sich dabei um einen Mietvertrag handelte, für den eine kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten galt. Für das Autohaus kam diese Entscheidung zu spät – die Frist war bereits abgelaufen, sodass der Anspruch verjährt war. Der Fahrer bestritt jede Verantwortung für den Unfall und gab an, der Beifahrer – ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur – habe den Sportmodus aktiviert und nicht wieder deaktiviert. Dadurch habe er die Kontrolle über den 580-PS-Boliden auf der Bundesstraße 6 bei Dunkelheit und Regen verloren. Das Fahrzeug kam von der Straße ab, riss zwei Bäume aus und prallte frontal gegen einen dritten. Sowohl der Fahrer als auch der Beifahrer wurden bei dem Unfall verletzt. Das Landgericht Leipzig hatte die Klage des Autohauses zuvor abgewiesen, da der Fahrer den Unfall weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt habe. Mit der Entscheidung des OLG Dresden ist der Fall nun endgültig abgeschlossen. Der namentlich nicht genannte Fahrer muss nicht für den Totalschaden am Fahrzeug aufkommen. Die Forderung des Autohauses über mehr als 150.000 Euro wurde aufgrund der verstrichenen Verjährungsfrist abgewiesen.

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