Neue E-Auto-Förderung: Bis zu 5.000 Euro Zuschuss für Haushalte ab 2026
Lotta SchulteNeue E-Auto-Förderung: Bis zu 5.000 Euro Zuschuss für Haushalte ab 2026
Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm gestartet, um Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge für Haushalte erschwinglicher zu machen. Das Programm sieht Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro vor, mit zusätzlicher Unterstützung für einkommensschwächere Käufer und Familien mit Kindern. Berechtigte Fahrzeuge, die ab Januar 2026 zugelassen werden, können von der Prämie profitieren – selbst wenn sie vor dem offiziellen Start des Programms erworben wurden.
Die Förderung richtet sich vor allem an Privatkunden: Haushalte mit einem Jahreseinkommen von bis zu 45.000 Euro erhalten die höchsten Zuschüsse. Für den rein elektrischen Mitsubishi Eclipse Cross wären das 5.000 Euro, für den Plug-in-Hybrid Outlander 3.500 Euro. Bei einem Einkommen von bis zu 80.000 Euro gibt es noch 3.000 Euro für den Eclipse Cross oder 1.500 Euro für den Outlander – die Beträge steigen weiter für Familien mit Kindern.
Der Eclipse Cross fährt rein elektrisch und verbraucht 16,7–17,1 kWh pro 100 Kilometer, ohne CO₂-Emissionen zu verursachen. Der Outlander als Plug-in-Hybrid kommt auf einen Stromverbrauch von 24,8–25,5 kWh (elektrisch) sowie 1,2–2,7 Liter Benzin pro 100 Kilometer, mit einem CO₂-Ausstoß von 60 g/km. Beide Modelle sind Teil der Regierungsinitiative, um sauberere Mobilität zu fördern.
Um die Prämie zu erhalten, müssen Käufer das Fahrzeug mindestens 36 Monate behalten und den Antrag innerhalb eines Jahres nach der Zulassung stellen. Das Programm gilt auch rückwirkend für ab dem 1. Januar 2026 zugelassene Fahrzeuge, sofern noch Mittel verfügbar sind. Anträge werden bis zum 31. Dezember 2028 oder bis zur Ausschöpfung des Budgets bearbeitet.
Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf Elektro- und Hybridfahrzeuge durch Kostensenkungen für Privatkunden zu beschleunigen. Die Zuschüsse staffeln sich nach Einkommen, Fahrzeugtyp und Familiengröße, wobei einkommensschwächere Haushalte am stärksten profitieren. Berechtigte können ab sofort die Förderung beantragen – vorausgesetzt, sie erfüllen die Besitz- und Zulassungsauflagen.






