12 April 2026, 06:04

Neue Regeln für Untermietverträge: BGH-Urteil und Reformpläne gegen Wohnungsnot

Eine Reihe von Häusern mit Fenstern, Türen, Säulen, Geländern, Stufen und Dächern, umgeben von einem Metallzaun, Gras, Pflanzen, Bäumen und einem bewölkten Himmel, mit einem Mietschild unten, das die Adresse als 5901 S Elmwood Ave, Chicago 60618 angibt.

Neue Regeln für Untermietverträge: BGH-Urteil und Reformpläne gegen Wohnungsnot

Deutschlands Mietmarkt steht unter wachsendem Druck, insbesondere in Städten, wo Wohnungsmangel viele Mieter in die Zweitvermietung drängt. Ein aktuelles Gerichtsurteil und ein neuer Gesetzesentwurf zielen nun darauf ab, langjährige Probleme mit gewinnorientierten Untermietverträgen und schwachen Schutzrechten für Untermieter zu lösen. Die Änderungen könnten die Art und Weise, wie Wohnraum im ganzen Land verwaltet wird, grundlegend verändern.

Am 28. Januar 2026 entschied der Bundesgerichtshof, dass Hauptmieter Wohnungen künftig nicht mehr gewinnbringend untervermieten dürfen (Aktenzeichen: VIII ZR 228/23). Das Urteil folgte auf breite Kritik an ausbeuterischen Untermietpraktiken, bei denen verzweifelte Wohnungsuchende oft überteuerte Verträge ohne Sicherheit akzeptieren müssen.

Ein von Hessen vorangetriebener Vorstoß will die Regulierung nun weiter verschärfen. Der Entwurf, der derzeit im Bundesrat beraten wird, sieht vor, dass Hauptmieter gesetzlich verpflichtet werden, alle Details von Untermietverträgen an Vermieter offenzulegen. Bisher haben Vermieter kaum Anspruch auf Informationen über Untermieter oder die Konditionen ihrer Verträge.

Der Plan enthält zudem Maßnahmen zum Schutz von Untermietern bei einer Kündigung des Hauptmieters. Nach geltendem Recht können Untermieter ihre Wohnung selbst dann verlieren, wenn sie ihre Miete pünktlich gezahlt haben. Die Reform würde es ihnen erleichtern, in solchen Fällen den Hauptmietvertrag zu übernehmen. Ziel ist es jedoch nicht, Untermietverhältnisse generell zu verbieten, sondern Missbrauch zu verhindern und klarere rechtliche Absicherungen zu schaffen.

Viele Mieter zahlen derzeit hohe Preise für Untermietverhältnisse – oft ohne ausreichenden Schutz. Die Reformen sollen die Interessen von Mietern, Untermietern und Vermietern in Einklang bringen und gleichzeitig die Belastung auf dem angespannten Wohnungsmarkt verringern.

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Die geplanten Änderungen würden mehr Transparenz bei Untermietverträgen erzwingen und Untermietern größere Stabilität bieten. Bei einer Verabschiedung erhielten Vermieter bessere Kontrollmöglichkeiten, während Untermieter vor plötzlichen Kündigungen bei Beendigung des Hauptmietvertrags geschützt wären. Die Reformen sind Teil umfassender Bemühungen, die Wohnungsnot in Deutschland zu bekämpfen, ohne die Option der Untermiete vollständig abzuschaffen.

Quelle