14 April 2026, 18:04

Neues EU-Gesetz: Ab Juni 2026 gilt der Pflicht-"Widerrufsbutton" für Online-Shops

Lila Einkaufswagen-Icon gefüllt mit Obst, Gemüse und Lebensmitteln auf einem weißen Hintergrund, das eine E-Commerce-Website darstellt.

Neues EU-Gesetz: Ab Juni 2026 gilt der Pflicht-"Widerrufsbutton" für Online-Shops

Deutschland führt ein neues Gesetz ein, das Online-Unternehmen verpflichtet, einen "Widerrufsbutton" für Verbraucher einzurichten. Das am 5. Februar 2026 verabschiedete Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um, die darauf abzielt, die Kündigung von Verträgen zu vereinfachen. Die Änderung tritt in der gesamten EU am 19. Juni 2026 in Kraft.

Der "Widerrufsbutton" muss deutlich gekennzeichnet und dauerhaft sichtbar auf den Unternehmenswebsites platziert sein. Er sollte entweder im Header oder Footer erscheinen, um Nutzern einen einfachen Zugang zu ermöglichen. Unternehmen müssen zudem ihre Widerrufsrichtlinien aktualisieren, um zu erläutern, wo sich der Button befindet und wie er funktioniert.

Bei der Nutzung des Buttons müssen Verbraucher ihren Namen, die Vertragsdetails und ihre E-Mail-Adresse angeben. Nach dem Absenden der Anfrage erhalten sie eine sofortige Bestätigung des Eingangs, inklusive aller Widerrufsdetails. In einem letzten Schritt müssen Nutzer einen "Widerruf bestätigen"-Button drücken, um den Vorgang abzuschließen.

Unternehmen, die keine korrekten Informationen über den Button bereitstellen, riskieren eine Verlängerung der gesetzlichen Widerrufsfrist. In solchen Fällen könnten Verbraucher bis zu einem Jahr und 14 Tage Zeit haben, ihre Verträge zu kündigen – statt der üblichen Frist.

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Die neue Regelung soll den Prozess der Vertragskündigung im Online-Handel vereinfachen. Ab dem 19. Juni 2026 müssen alle EU-Unternehmen den Button implementieren und ihre Richtlinien anpassen. Bei Nichteinhaltung drohen längere Widerrufsfristen für Kunden.

Quelle