Neues Tariftreuegesetz droht Bürokratie-Chaos für Unternehmen mit Bundesaufträgen
Emma GüntherNeues Tariftreuegesetz droht Bürokratie-Chaos für Unternehmen mit Bundesaufträgen
Ein neues Gesetz, das Unternehmen zur Einhaltung strenger Tariftreue-Regeln bei öffentlichen Aufträgen verpflichtet, nimmt Gestalt an. Der Bundestag verabschiedete im Februar 2026 das Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG), und der Bundesrat wird es an diesem Freitag beraten. Wirtschaftsverbände haben bereits Bedenken wegen des zusätzlichen bürokratischen Aufwands und möglicher Wettbewerbsnachteile geäußert.
Das TTG gilt für alle Unternehmen, die einen Bundesauftrag im Wert von 50.000 Euro oder mehr erhalten. Firmen müssen nachweisen, dass sie tarifliche Standards einhalten – andernfalls droht ihnen der Ausschluss von künftigen Ausschreibungen. Die Regelungen gelten jedoch nicht für Lieferverträge oder Aufträge der Bundeswehr.
Eine aktuelle Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ergab, dass 75 Prozent der Unternehmen die aktuellen Vergabebedingungen als übermäßig kompliziert empfinden. BDA-Präsident Rainer Dulger warnte, das neue Gesetz werde die Teilnahme an Ausschreibungen noch unattraktiver machen. Von den 1.000 befragten Unternehmen ziehen 43 Prozent inzwischen in Erwägung, sich komplett aus öffentlichen Aufträgen zurückzuziehen.
Damit das Gesetz im Bundesrat verabschiedet wird, müssen mindestens 15 der 16 Bundesländer zustimmen. Jedes Flächenland verfügt über 16 Stimmen, für eine einfache Mehrheit sind 46 von 69 Stimmen erforderlich. Die endgültige Entscheidung wird in der nächsten Bundesratssitzung nach den Ausschussberatungen erwartet.
Falls das TTG in Kraft tritt, werden die Compliance-Prüfungen für Unternehmen, die Bundesaufträge anstreben, verschärft. Verstöße könnten zum Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren führen. Die BDA prognostiziert bereits, dass sich weniger Unternehmen um staatliche Aufträge bewerben werden – als Hauptgrund wird die überbordende Bürokratie genannt.






