23 April 2026, 10:04

Polizei NRW räumt schwere Mängel bei Barrierefreiheit der Website ein

Whiteboard mit "Beyond Blended Accessibility"-Text, einer Globus-Zeichnung und Pfeilen.

Polizei NRW räumt schwere Mängel bei Barrierefreiheit der Website ein

Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat auf ihrer Website mehrere Mängel bei der Barrierefreiheit eingeräumt. In einer offiziellen Stellungnahme wird bestätigt, dass das Angebot die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) nur teilweise erfüllt. Zu den zentralen Problemen zählen fehlende strukturelle Elemente sowie unzureichende Unterstützung für Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen.

Die Website verzichtet auf eine korrekte Hierarchie der Überschriften und lässt oft Ebenen aus oder verwendet die HTML-Tags h1 bis h6 gar nicht. Auch Listen und Absätze sind falsch formatiert – statt semantischem HTML kommen häufig einfache div-Elemente zum Einsatz.

Bilder und Grafiken verfügen oft über keine aussagekräftigen Alternativtexte oder enthalten Beschreibungen in der falschen Sprache. Besonders problematisch sind Tabellen: Ihnen fehlt die richtige Auszeichnung für Zeilen, Kopfzeilen und Zellen, was die Interpretation der Daten erschwert.

Videomaterial birgt weitere Hürden. Zwar existieren Untertitel, doch die Steuerungselemente zum Ein- und Ausschalten sind kaum erkennbar. Stumme Videos bieten weder Textalternativen noch Audiodeskriptionen. Auch Audiodateien sind ohne Transkripte oder Textfassungen abrufbar.

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Trotz dieser Defizite betont die Stellungnahme die Bemühungen, die BITV 2.0 umzusetzen. Die aktuelle Umsetzung lässt jedoch viele Nutzerinnen und Nutzer im Stich, die wichtige Teile der Website nicht bedienen oder verstehen können.

Die Polizeiseite bleibt damit nur teilweise konform mit den Barrierefreiheitsvorschriften. Solange Überschriften, Tabellen, Mediensteuerungen und Textalternativen nicht überarbeitet werden, stoßen Menschen mit Behinderungen weiterhin auf Hindernisse. Einen Zeitplan für die Behebung der Mängel nennt die Stellungnahme nicht.

Quelle