Reform des Abtreibungsgesetzes in Deutschland nimmt Fahrt auf, während Minister einen neuen Anlauf startet

Reform des Abtreibungsgesetzes in Deutschland nimmt Fahrt auf, während Minister einen neuen Anlauf startet
In Deutschland gewinnt eine neue Initiative zur Reform des Abtreibungsrechts an Fahrt. Jacqueline Bernhardt, Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern, wird auf der kommenden Konferenz der Justizminister der Länder am 6. und 7. November in Leipzig einen Reformvorschlag einbringen. Der Vorstoß erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem mehr als 80 Prozent der Deutschen der Ansicht sind, dass die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen falsch ist. Der letzte Versuch, das Abtreibungsrecht grundlegend zu reformieren, scheiterte im Februar 2025 unter der Ampelkoalition. Doch nun gewinnt eine neue Initiative an Dynamik: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betonte, sie sei der Überzeugung, dass Abtreibung nicht ins Strafrecht gehöre. Bernhardt verweist darauf, dass umfangreiche Studien nahelegen, die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen neu zu bewerten. Bernhardts Vorschlag knüpft an den bestehenden Entwurf "Reform der Schwangerschaftsabbruchregelungen" an, der Abbrüche in den ersten drei Monaten legalisieren und Spätabbrüche in den Rahmen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes überführen würde. Die Initiative entspricht damit langjährigen Forderungen von Frauen in den ostdeutschen Bundesländern nach einer Entkriminalisierung. Während sich Bernhardt öffentlich für eine Reform des Paragrafen 218 und die Abschaffung der Strafbarkeit ausspricht, bleibt die politische Einigung auf Bundesebene gespalten: Die SPD zeigt sich grundsätzlich offen für eine Liberalisierung, während die CDU/CSU-Fraktion dies mit Verweis auf den staatlichen Schutzauftrag für das ungeborene Leben ablehnt. Die Justizminister der Länder werden in Leipzig über Bernhardts Vorstoß beraten. Trotz der Unterstützung durch die SPD und mehr als 80 Prozent der Bevölkerung für eine Reform der Abtreibungsgesetze halten die konservativen Parteien CDU und CSU an der Beibehaltung des Paragrafen 218 fest. Die anstehende Konferenz könnte ein entscheidender Schritt zur Neugestaltung der deutschen Abtreibungsregelungen werden.

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