Rentenreform: Mehr Flexibilität, aber Streit um Kostenobergrenzen bleibt
Emma GüntherKlingbeil offen für Veränderungen im neuen Rentenreformgesetz - Rentenreform: Mehr Flexibilität, aber Streit um Kostenobergrenzen bleibt
Deutschlands private Rentenreform nimmt Fahrt auf: Parlamentarische Anhörung am Montag
Die geplante Reform der privaten Altersvorsorge kommt mit einer parlamentarischen Anhörung am Montag voran. Der Gesetzentwurf sieht neue Anlageoptionen für Sparer vor, darunter gemanagte Fonds, ETFs und Staatsanleihen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat sich offen für Änderungen am Gesetzesvorhaben gezeigt, insbesondere bei den Kostenregelungen und staatlichen Zuschüssen.
Ziel der Reform ist es, die private Altersvorsorge flexibler und transparenter zu gestalten. Anleger erhalten Zugang zu einer größeren Auswahl an Produkten, während der Staat für jeden gesparten Euro 30 Cent dazugibt – bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Für die nächsten 600 Euro Jahresersparnis gibt es zusätzlich 20 Cent pro Euro obendrauf.
Ein zentraler Punkt ist die geplante Kostenobergrenze von 1,5 Prozent für das Standard-Rentenprodukt. Doch genau diese Grenze stößt auf massive Kritik. Verbraucherschützer wie Finanzwende halten den Wert für zu hoch, da die aktuellen Gebühren im Schnitt bereits bei etwa 1,46 Prozent lägen. Die Reform senke die Kosten demnach nicht, sondern zementiere den Status quo. Eine kürzlich in Berlin vorgestellte Studie fordert sogar einen kompletten Neuanfang und schlägt ein einziges, günstiges staatliches Altersvorsorgeprodukt vor.
Auch der Bundesrat und weitere Verbraucherverteter lehnen die 1,5-Prozent-Grenze ab. Dennoch soll das Standardprodukt nutzerfreundlich gestaltet werden, mit der Möglichkeit der Online-Registrierung. Klingbeil signalisierte zwar Bereitschaft zu Anpassungen, konkrete Änderungen stehen jedoch noch aus.
Die Anhörung am Montag wird über die nächsten Schritte der Reform entscheiden. Bei einer Verabschiedung würden die neuen Regeln die Anlagewahl erweitern und Sparern staatliche Zuschüsse bieten. Die Debatte über die Kostenobergrenzen und die Ausgestaltung des Standardprodukts dürfte aber weitergehen.