28 February 2026, 00:04

Sächsische Apotheker zahlen hohe Strafen nach umstrittenen Krebstherapie-Lieferungen

Ein Plakat mit Text über Arzneimittelpreisunterschiede im Jahr 2022, darunter einige Flaschen und eine Spritze.

Sächsische Apotheker zahlen hohe Strafen nach umstrittenen Krebstherapie-Lieferungen

Zwei Apotheker in Sachsen mussten hohe finanzielle Strafen zahlen, weil sie Krebspatienten lebenswichtige Medikamente ohne gültige Verträge abgegeben hatten. Der Streit geht auf ein Gesetz aus dem Jahr 2017 zurück, das exklusive Verträge für sterile Arzneimittelzubereitungen untersagte. Später forderten Krankenkassen Rückzahlungen – was zu Rechtsstreitigkeiten führte, die bis vor die höchsten deutschen Gerichte gelangten.

Die Probleme begannen, als Anfang 2017 das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) in Kraft trat. Dieses Gesetz verbot exklusive Verträge für sterile Zubereitungen, darunter auch Zytostatika, die in der Chemotherapie eingesetzt werden. Trotz der Änderung warnten einige Krankenkassen wie die Barmer Apotheken vor möglichen Rückforderungen, falls sie die Übergangsregelungen nicht einhielten.

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In dieser Phase setzten die Apotheken die Versorgung von Patienten mit zytotoxischen Therapien fort. Offiziell dazu berechtigt waren jedoch nur ausgewählte Vertragspartner. In einem Fall hatte ein Apotheker parenterale Arzneimittel abgegeben, ohne sich der offenen Hausvereinbarung der IKK classic anzuschließen. Die Kasse forderte später eine Rückzahlung in Höhe von 44.000 Euro.

In einem anderen Fall ignorierte ein Dresdner Apotheker die exklusiven Verträge der Barmer und musste eine Rückforderung über 49.000 Euro begleichen. Beide Apotheker fochten die Entscheidungen an und zogen vor das Bundessozialgericht. Als ihre Klagen abgewiesen wurden, reichten sie Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht ein.

Das Verfassungsgericht wies beide Beschwerden ohne Urteilsbegründung zurück. Die Richter sahen nicht, dass die vorherigen Gerichtsentscheidungen die Grundrechte der Beschwerdeführer verletzt hätten.

Mit der Ablehnung der Beschwerden bleiben die Rückforderungen bestehen – die Apotheker müssen die geforderten Summen zurückzahlen. Die Fälle zeigen die rechtlichen Risiken auf, denen sich Apotheken während der Übergangsphase nach dem Gesetz von 2017 ausgesetzt sahen. Bisher gibt es keine weiteren Informationen darüber, wie andere Krankenkassen ähnliche Streitfälle gehandhabt haben.