Sächsischer Flüchtlingsrat verurteilt Abschiebung der Hadad-Familie

Flüchtlingsrat kritisiert Abschiebung irakischer Familie - Sächsischer Flüchtlingsrat verurteilt Abschiebung der Hadad-Familie
Der Sächsische Flüchtlingsrat hat die Abschiebung der Familie Hadad aus Gröritz scharf verurteilt. Die Familie, die seit 2021 gut in Deutschland integriert war, wurde trotz ihrer aktiven Teilnahme am Arbeitsleben und im Bildungsbereich nach Bagdad zurückgeschickt. Der 21-jährige Sohn der Familie, der über eine gültige Ausbildungsduldung verfügte, wurde während der Abschiebung von seinen Eltern getrennt. Die Familie hatte sich in ihrer Gemeinde engagiert, unter anderem durch die ehrenamtliche Tätigkeit des Vaters in einem Pflegeheim. Sein Antrag auf eine Beschäftigungsduldung war von den Behörden jedoch abgelehnt und ignoriert worden. Der Flüchtlingsrat kritisiert scharf, dass Familien mit Duldungsstatus vom besonderen Schutz des Grundgesetzes ausgeschlossen werden. Er fordert einen Politikwechsel, der die Integrationsbemühungen und Beiträge von Geflüchteten wie der Familie Hadad anerkennt. Trotz ihrer Bemühungen um Integration und ihren Beiträgen zur deutschen Gesellschaft wurde die Familie Hadad nach Bagdad abgeschoben. Der Flüchtlingsrat hat diese Maßnahme als inakzeptabel verurteilt und eine Kehrtwende in der Politik gefordert, um die Integration von Geflüchtetenfamilien zu unterstützen und zu würdigen.

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