27 February 2026, 10:04

Stuttgarter Ärztin scheitert mit Klage gegen Telematikinfrastruktur-Förderung

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Stuttgarter Ärztin scheitert mit Klage gegen Telematikinfrastruktur-Förderung

Eine Stuttgarter Orthopädin hat wegen einer Förderung in Höhe von 3.150 Euro für die deutsche Telematikinfrastruktur (TI) Klage eingereicht. Sie beanstandete die Erstattungssumme für das dritte Quartal 2018 mit der Begründung, diese decke ihre tatsächlichen Kosten nicht vollständig ab. Der Fall landete vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG), das nun sein Urteil gefällt hat.

Die Ärztin hatte ursprünglich fast 3.900 Euro von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) für die Betriebskosten der TI gefordert. Das Stuttgarter Sozialgericht (SG) hatte ihr zunächst recht gegeben, doch das LSG hob diese Entscheidung auf. Laut Gericht müssen Pauschalzahlungen nicht kostendeckend sein.

Das LSG räumte zwar ein, dass rein symbolische Erstattungen Bedenken wecken könnten. Die aktuellen Pauschalbeträge seien jedoch nicht symbolisch und daher akzeptabel. Zudem urteilte es, dass es angemessen sei, die Leistungserbringer an den Einführungskosten der TI zu beteiligen, da diese dem öffentlichen Interesse diene.

Das TI-System, das von der gematik betrieben und vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) überwacht wird, gewährt Praxen und Apotheken Zuschüsse für die Anbindung an die Infrastruktur. Während die Gesamtinvestitionen des Staates in die TI nicht öffentlich bekannt sind, bestätigt das Urteil des LSG, dass eine teilweise Kostenübernahme rechtlich zulässig ist.

Das Urteil setzt einen Präzedenzfall für die künftige Handhabung von TI-Fördermitteln. Medizinische Leistungserbringer werden weiterhin Pauschalzahlungen erhalten, doch diese müssen ihre Ausgaben nicht vollständig ausgleichen. Die Entscheidung stärkt die Position der Regierung zur Kostenbeteiligung an der Telematikinfrastruktur.

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