Evangelische Kirche zahlt 15.000 Euro an Überlebende sexualisierter Gewalt – ohne Beweispflicht
Lotta SchulteRegionalkirchen übernehmen EKD-Anerkennungsrichtlinien - Evangelische Kirche zahlt 15.000 Euro an Überlebende sexualisierter Gewalt – ohne Beweispflicht
Ab Anfang 2026 gilt ein neues einheitliches Regelwerk zur Anerkennung von Überlebenden sexualisierter Gewalt innerhalb der evangelischen Kirche und ihres Wohlfahrtsverbands Diakonie. Damit sollen langjährige Ungerechtigkeiten gegenüber Betroffenen in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen behoben werden. Nach den neuen Richtlinien haben Überlebende nun Anspruch auf eine pauschale Zahlung von 15.000 Euro für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
Die Leitlinien, die von den drei evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen und der Diakonie übernommen wurden, orientieren sich an den Empfehlungen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Das seit dem 1. Januar 2026 gültige Rahmenwerk sieht vor, dass die Schilderungen der Betroffenen nach Plausibilität bewertet werden – nicht nach strengen juristischen Beweisanforderungen. Diese Änderung erleichtert es Opfern, Anerkennung zu erlangen, ohne formale Beweise vorlegen zu müssen. Selbst wer bereits früher Entschädigungen erhalten hat, kann nun eine erneute Prüfung beantragen, wobei frühere Zahlungen gegebenenfalls angepasst werden.
Sieben der zehn regionalen kirchlichen und diakonischen Verbände haben die EKD-Richtlinien bereits umgesetzt, darunter die in Niedersachsen/Bremen, Hessen-Nassau sowie Rheinland-Westfalen-Lippe. In einigen ostdeutschen Bundesländern steht die Einführung Anfang 2026 jedoch noch aus. Das Verfahren ersetzt zwar keine umfassende Wiedergutmachung, dient aber als offizielle Anerkennung des erlittenen Leids.
Neben der pauschalen Zahlung von 15.000 Euro können in Einzelfällen zusätzliche, individuell angepasste Anerkennungssummen gewährt werden. Zudem ermöglicht das Regelwerk die Überprüfung historischer Fälle, um auch früheren Opfern gerecht zu werden.
Das neue System markiert einen Schritt hin zu mehr Verantwortungsübernahme innerhalb der evangelischen Kirche und der Diakonie. Betroffene haben nun klarere Wege zur Anerkennung – mit Zahlungen und Prüfmöglichkeiten selbst für lange zurückliegende Fälle. Die Umsetzung schreitet in ganz Deutschland voran, auch wenn einige Regionen die Richtlinien noch einführen müssen.






