Apotheker legt Berufung gegen Urteil wegen massivem Abrechnungsbetrug ein

Apotheker legt Berufung gegen Urteil wegen massivem Abrechnungsbetrug ein
Ein Apotheker hat gegen seine Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs Berufung eingelegt, nachdem er in 56 Fällen für schuldig befunden wurde. Der vor dem Landgericht Leipzig verhandelte Fall dreht sich um Vorwürfe, wonach er über einen Zeitraum von fünf Jahren hinweg Krankenkassen wissentlich falsche Rechnungen für verschreibungspflichtige Medikamente gestellt haben soll. Das ursprüngliche Urteil umfasste eine Bewährungsstrafe sowie eine erhebliche Geldstrafe.
Der Angeklagte soll zwischen November 2014 und 2019 einem Arzt Medikamente ausgeliefert und im Nachhinein Rechnungen bei den Krankenkassen eingereicht haben. Diese Vorgehensweise verstieß gegen das deutsche Apothekengesetz, das den Umgang mit Rezepten und Abrechnungsverfahren regelt. Das Gericht wertete sein Handeln als Betrug.
Von den 56 Einzeldelikten wurden 44 zu zwei übergeordneten Fällen zusammengefasst. Trotz der Schwere der Vorwürfe stand der Apotheker zum Zeitpunkt der Taten in keiner Verbindung zu einem Pharmaunternehmen. Er betrieb seine Apotheke eigenständig, ohne Aufsicht durch ein größeres Unternehmen.
Im Ersturteil erhielt er eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Zudem wurde die Einziehung von Vermögenswerten in Höhe von rund 640.000 Euro angeordnet. Mit der Berufung wird nun dieses Urteil angefochten.
Die Entscheidung über die Berufung wird zeigen, ob das ursprüngliche Schuldspruch Bestand hat. Falls das Urteil bestätigt wird, bleiben die Bewährungsstrafe und die Vermögenseinziehung in Kraft. Der Ausgang des Verfahrens könnte zudem Präzedenzcharakter für ähnliche Fälle von Abrechnungsbetrug im deutschen Gesundheitssystem haben.

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