IHK zieht pessimistische Bilanz und ist enttäuscht von der Bundesregierung

IHK zieht pessimistische Bilanz und ist enttäuscht von der Bundesregierung - IHK zieht pessimistische Bilanz und ist enttäuscht von der Bundesregierung
IHK zieht düstere Bilanz und zeigt sich enttäuscht von der Bundesregierung
IHK zieht düstere Bilanz und zeigt sich enttäuscht von der Bundesregierung
IHK zieht düstere Bilanz und zeigt sich enttäuscht von der Bundesregierung
- Dezember 2025, 12:36 Uhr
Sachsens Wirtschaft steht vor schweren Herausforderungen: Unternehmen kämpfen mit steigenden Kosten, schwacher Nachfrage und einer wachsenden Zahl von Insolvenzen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) warnt in drastischen Worten vor einer Verschärfung der Krise und macht Untätigkeit der Bundesregierung für die Verschlechterung verantwortlich.
Die Arbeitslosigkeit ist auf 146.000 gestiegen, während die Zahl der Unternehmenspleiten bereits bis November 2025 das Gesamtaufkommen des Vorjahres überstiegen hat.
Das aktuelle IHK-Gutachten zeichnet ein düsteres Bild der sächsischen Wirtschaftslage: Betriebe leiden unter stagnierenden Umsätzen, schrumpfenden Auftragsbüchern und unausgelasteten Produktionskapazitäten. Die Beschäftigung ging in den ersten zehn Monaten des Jahres 2025 um 2,5 Prozent zurück, die Erlöse sanken leicht um 0,3 Prozent.
Die Insolvenzen nehmen dramatisch zu – bis November wurden 979 Fälle registriert, mehr als im gesamten Jahr 2024. Zudem gestaltet sich die Suche nach Käufern für angeschlagene Unternehmen zunehmend schwierig; oft scheitert es bereits an einem einzigen Gebot. IHK-Präsident Andreas Sperl übt scharfe Kritik an der Bundesregierung, die versprochene Reformen nicht umsetze. Hauptgeschäftsführer Lukas Rohleder ergänzt, dass längst überfällige Steuerentlastungen für Unternehmen und Hilfen bei den Energiekosten in bürokratischen Hürden stecken blieben. Die Verärgerung unter den Kammermitgliedern wächst, während sich die wirtschaftliche Talfahrt fortsetzt.
Die aktuelle CDU/CSU-SPD-Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz gerät zunehmend unter Druck, die Krise nicht in den Griff zu bekommen. Bisher wurde jedoch in offiziellen Stellungnahmen kein direkter Zusammenhang zwischen der Bundespolitik und dem wirtschaftlichen Abschwung in Sachsen hergestellt.
Angesichts steigender Arbeitslosigkeit und beschleunigter Insolvenzen bleibt die wirtschaftliche Perspektive Sachsens trüb. Die Wirtschaft fordert dringend Reformen, um Bürokratie abzubauen und die finanzielle Belastung zu verringern. Ohne Gegenmaßnahmen droht sich die Lage in den kommenden Monaten weiter zu verschärfen.

IHK zieht pessimistische Bilanz und ist enttäuscht von der Bundesregierung
IHK zieht pessimistische Bilanz und ist enttäuscht von der Bundesregierung

Keine Beitragserhöhung für AOK-Versicherte
Keine Beitragserhöhung für AOK-Versicherte

IHK Dresden fordert Reform der beruflichen Schulen
IHK Dresden fordert Reform der beruflichen Schulen

Plan zur Brandschutzbedarfsermittlung wird aktualisiert
Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung einen neuen Brandschutzbedarfsplan beschlossen. Dies gilt sowohl für die Berufsfeuerwehr als auch für die freiwilligen Feuerwehren der Stadt Chemnitz. Diejenigen, die Hilfe benötigen, erwarten von der Feuerwehr, dass sie im Falle eines Notfalls schnell und professionell eingreift. Feuerwehren bundesweit sind nicht nur für die Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung zuständig, sondern sind zunehmend auch in den Bereichen Notfallrettung und Patiententransport, Einsatzleitung und -koordination, vorbeugender Brandschutz und Brandschutzaufklärung tätig. Das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (§§ 6 und 7 Sächsisches Brandschutzgesetz) definiert die Pflichtaufgaben der Stadt Chemnitz als lokale Brandschutzbehörde und untere Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzbehörde. Entsprechend ist die Stadt Chemnitz für eine kommunale Feuerwehr als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung zuständig. Die Aufgabe, eine leistungsfähige Feuerwehr zu definieren, obliegt der Gemeinde im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Hierfür ist eine entsprechende Brandschutzbedarfsplanung erforderlich, die sowohl brandspezifische Aspekte als auch die Prinzipien von Effizienz und Sparsamkeit in der kommunalen Haushaltswirtschaft berücksichtigt (gemäß § 72 (2) Sächsisches Gemeindeordnung). Bezüglich der freiwilligen Feuerwehren formuliert der Brandschutzbedarfsplan das Ziel, das Ehrenamt zu fördern und die Leistungsfähigkeit der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Chemnitz aufrechtzuerhalten oder zu steigern.







