Plan zur Brandschutzbedarfsermittlung wird aktualisiert

Plan zur Brandschutzbedarfsermittlung wird aktualisiert
Brandschutzbedarfsplan wird überarbeitet
Vorspann Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung einen neuen Brandschutzbedarfsplan verabschiedet. Dieser gilt sowohl für die Berufsfeuerwehr als auch für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Chemnitz. Bürgerinnen und Bürger erwarten im Notfall einen schnellen und professionellen Einsatz der Feuerwehr. Feuerwehrleute in ganz Deutschland sind nicht nur für die Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung zuständig, sondern zunehmend auch in den Bereichen Rettungsdienst und Patiententransport, Einsatzkoordination, vorbeugender Brandschutz sowie Brandschutzerziehung und -aufklärung gefragt. Das Sächsische Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz (§§ 6 und 7 SächsBrSchG) legt die Pflichtaufgaben der Stadt Chemnitz als örtliche Brandschutzbehörde und untere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde fest. Demnach obliegt der Stadt Chemnitz die Unterhaltung einer kommunalen Feuerwehr als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Die Ausgestaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr fällt in den Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Dafür ist eine entsprechende Brandschutzbedarfsplanung erforderlich, die sowohl brandschutztechnische Aspekte als auch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im kommunalen Haushalt berücksichtigt (gemäß § 72 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung). Mit Blick auf die Freiwilligen Feuerwehren formuliert der Brandschutzbedarfsplan das Ziel, das Ehrenamt zu fördern und die Leistungsfähigkeit der Chemnitzer Freiwilligen Feuerwehren zu erhalten oder zu steigern.
Veröffentlichungsdatum 17. Dezember 2025, 05:00 Uhr MEZ
Stichworte Finanzen, Wirtschaft
Artikeltext Der Chemnitzer Stadtrat hat einen neuen Brandschutzbedarfsplan verabschiedet, um die örtlichen Rettungskräfte zu stärken. Die Strategie zielt darauf ab, die Freiwilligen Feuerwehren zu unterstützen und gleichzeitig Effizienz sowie eine solide Finanzierung der Berufsfeuerwehr sicherzustellen. Für die Bürgerinnen und Bürger ist eine schnelle und professionelle Hilfe im Notfall entscheidend – der Plan gilt daher als zentrale Priorität für die kommunale Sicherheit.
Die Stadt Chemnitz ist gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben eine eigene Feuerwehr zu unterhalten. Dazu gehören sowohl die Berufsfeuerwehr als auch das Netz der Freiwilligen Feuerwehren. Der überarbeitete Plan soll die Gewinnung und Ausbildung von Ehrenamtlichen vorantreiben und gleichzeitig kurze Einsatzzeiten gewährleisten.
Der Brandschutzbedarfsplan setzt klare Ziele für die Chemnitzer Rettungskräfte: Er strebt an, die Zahl der Freiwilligen zu halten und die Einsatzbereitschaft aller Feuerwehren zu verbessern. Nun steht die Stadt vor der Aufgabe, diese Veränderungen umzusetzen – und dabei Kosten im Griff zu behalten sowie das Vertrauen der Bevölkerung in die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr zu wahren.

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Plan zur Brandschutzbedarfsermittlung wird aktualisiert
Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung einen neuen Brandschutzbedarfsplan beschlossen. Dies gilt sowohl für die Berufsfeuerwehr als auch für die freiwilligen Feuerwehren der Stadt Chemnitz. Diejenigen, die Hilfe benötigen, erwarten von der Feuerwehr, dass sie im Falle eines Notfalls schnell und professionell eingreift. Feuerwehren bundesweit sind nicht nur für die Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung zuständig, sondern sind zunehmend auch in den Bereichen Notfallrettung und Patiententransport, Einsatzleitung und -koordination, vorbeugender Brandschutz und Brandschutzaufklärung tätig. Das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (§§ 6 und 7 Sächsisches Brandschutzgesetz) definiert die Pflichtaufgaben der Stadt Chemnitz als lokale Brandschutzbehörde und untere Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzbehörde. Entsprechend ist die Stadt Chemnitz für eine kommunale Feuerwehr als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung zuständig. Die Aufgabe, eine leistungsfähige Feuerwehr zu definieren, obliegt der Gemeinde im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Hierfür ist eine entsprechende Brandschutzbedarfsplanung erforderlich, die sowohl brandspezifische Aspekte als auch die Prinzipien von Effizienz und Sparsamkeit in der kommunalen Haushaltswirtschaft berücksichtigt (gemäß § 72 (2) Sächsisches Gemeindeordnung). Bezüglich der freiwilligen Feuerwehren formuliert der Brandschutzbedarfsplan das Ziel, das Ehrenamt zu fördern und die Leistungsfähigkeit der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Chemnitz aufrechtzuerhalten oder zu steigern.



