Keine Beitragserhöhung für AOK-Versicherte

Keine Beitragserhöhung für AOK-Versicherte - Keine Beitragserhöhung für AOK-Versicherte
Keine Beitragserhöhung für AOK-Versicherte
Keine Beitragserhöhung für AOK-Versicherte
Keine Beitragserhöhung für AOK-Versicherte
Die AOK Plus, größter Krankenversicherer in Sachsen und Thüringen, hat bestätigt, dass ihre Mitglieder im Jahr 2026 keine Erhöhung der Versicherungsbeiträge zu erwarten haben. Die Entscheidung fällt im Zuge der finalen Haushaltsplanung und steht vor einem Führungswechsel im neuen Jahr.
Der Haushalt der AOK Plus für 2026 beläuft sich auf 23,55 Milliarden Euro, wobei 18,51 Milliarden Euro für die Krankenversicherung und 4,44 Milliarden Euro für die Pflegeversicherung vorgesehen sind. Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 14,6 %, der sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. Auch der zusätzliche Zusatzbeitrag von 3,1 % bleibt unverändert.
Aktuell versichert die AOK Plus 57 % aller gesetzlich Krankenversicherten in Sachsen und Thüringen. Das Unternehmen fordert Politiker auf, Reformen voranzutreiben, die die steigenden Kosten eindämmen und die Gesundheitsversorgung verbessern sollen. Zudem steht 2026 ein Wechsel an der Spitze der AOK Plus an: Dr. Stefan Knupfer übernimmt am 1. Januar den Vorsitz des Vorstands und löst damit Rainer Striebel ab, der das Amt in der vorherigen Amtszeit innehatte.
Mit stabilen Beiträgen und einem neuen Vorstandsvorsitzenden geht die AOK Plus gestärkt ins Jahr 2026. Der Fokus liegt nun auf politischen Reformen und der Aufrechterhaltung der Servicequalität für die 2,3 Millionen Versicherten in beiden Bundesländern.

IHK zieht pessimistische Bilanz und ist enttäuscht von der Bundesregierung
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Keine Beitragserhöhung für AOK-Versicherte
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IHK Dresden fordert Reform der beruflichen Schulen
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Plan zur Brandschutzbedarfsermittlung wird aktualisiert
Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung einen neuen Brandschutzbedarfsplan beschlossen. Dies gilt sowohl für die Berufsfeuerwehr als auch für die freiwilligen Feuerwehren der Stadt Chemnitz. Diejenigen, die Hilfe benötigen, erwarten von der Feuerwehr, dass sie im Falle eines Notfalls schnell und professionell eingreift. Feuerwehren bundesweit sind nicht nur für die Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung zuständig, sondern sind zunehmend auch in den Bereichen Notfallrettung und Patiententransport, Einsatzleitung und -koordination, vorbeugender Brandschutz und Brandschutzaufklärung tätig. Das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (§§ 6 und 7 Sächsisches Brandschutzgesetz) definiert die Pflichtaufgaben der Stadt Chemnitz als lokale Brandschutzbehörde und untere Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzbehörde. Entsprechend ist die Stadt Chemnitz für eine kommunale Feuerwehr als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung zuständig. Die Aufgabe, eine leistungsfähige Feuerwehr zu definieren, obliegt der Gemeinde im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Hierfür ist eine entsprechende Brandschutzbedarfsplanung erforderlich, die sowohl brandspezifische Aspekte als auch die Prinzipien von Effizienz und Sparsamkeit in der kommunalen Haushaltswirtschaft berücksichtigt (gemäß § 72 (2) Sächsisches Gemeindeordnung). Bezüglich der freiwilligen Feuerwehren formuliert der Brandschutzbedarfsplan das Ziel, das Ehrenamt zu fördern und die Leistungsfähigkeit der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Chemnitz aufrechtzuerhalten oder zu steigern.







