Trotz Rekordnutzung: Minister kritisiert Qualität im ÖPNV

Trotz Rekordnutzung: Minister kritisiert Qualität im ÖPNV - Trotz Rekordnutzung: Minister kritisiert Qualität im ÖPNV
Trotz Rekordnutzung: Ministerin kritisiert Qualität im Öffentlichen Verkehr
Trotz Rekordnutzung: Ministerin kritisiert Qualität im Öffentlichen Verkehr
Trotz Rekordnutzung: Ministerin kritisiert Qualität im Öffentlichen Verkehr
- Dezember 2025, 13:32 Uhr
Obwohl die Fahrgastzahlen im Schienenverkehr Sachsen-Anhalts stark gestiegen sind, häufen sich die Verspätungen. Die Pünktlichkeit sank von 93,8 Prozent im Jahr 2019 auf nur noch 84,7 Prozent im Jahr 2025. Verkehrsministerin Lydia Hüskens (FDP) übt scharfe Kritik an der nachlassenden Zuverlässigkeit des Nahverkehrs – und das, obwohl die Nachfrage so hoch ist wie nie zuvor.
Die Fahrgastzahlen in Sachsen-Anhalt lagen 2024 bereits 84 Prozent über dem Niveau von 2019. Der Anstieg belastet ein ohnehin schon überlastetes System: Überfüllte Züge und veraltete Infrastruktur verschärfen die Verspätungen zusätzlich.
Der größte Engpass bleibt der Personalmangel, der 2025 für 43 Prozent aller Zugausfälle verantwortlich war. Hinzu kommen unvorhergesehene Baustellen, die kurzfristig zu massiven Störungen im Fahrplan führen. Immer häufiger sorgen spontane Infrastrukturarbeiten für weitere Verzögerungen. Gleichzeitig treibt DB InfraGO, die Infrastrukturtochter der Deutschen Bahn, bundesweit Modernisierungsprojekte voran. Dazu gehören die Umrüstung von Bahnhöfen wie Hamburg-Nettelnburg zu Zukunftsbahnhöfen sowie die Sanierung wichtiger Strecken wie der Riedbahn zwischen Frankfurt und Mannheim. Neue Gleise, Signalanlagen und das digitale Zugsicherungssystem ETCS wurden im Dezember 2024 fertiggestellt. Ähnliche Aufrüstungen laufen derzeit auch auf den grenzüberschreitenden Strecken in die Schweiz, etwa bei Basel und Konstanz.
Die Kombination aus hoher Auslastung, Personalnot und anhaltenden Bauarbeiten stellt den Schienenverkehr in Sachsen-Anhalt weiterhin vor große Herausforderungen. Zwar sollen die Investitionen in moderne Infrastruktur langfristig für mehr Stabilität sorgen – doch die aktuellen Beeinträchtigungen bleiben bestehen. Den Betreibern fehlt es an Spielraum, um die akuten Probleme im täglichen Betrieb kurzfristig zu lösen.

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Plan zur Brandschutzbedarfsermittlung wird aktualisiert
Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung einen neuen Brandschutzbedarfsplan beschlossen. Dies gilt sowohl für die Berufsfeuerwehr als auch für die freiwilligen Feuerwehren der Stadt Chemnitz. Diejenigen, die Hilfe benötigen, erwarten von der Feuerwehr, dass sie im Falle eines Notfalls schnell und professionell eingreift. Feuerwehren bundesweit sind nicht nur für die Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung zuständig, sondern sind zunehmend auch in den Bereichen Notfallrettung und Patiententransport, Einsatzleitung und -koordination, vorbeugender Brandschutz und Brandschutzaufklärung tätig. Das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (§§ 6 und 7 Sächsisches Brandschutzgesetz) definiert die Pflichtaufgaben der Stadt Chemnitz als lokale Brandschutzbehörde und untere Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzbehörde. Entsprechend ist die Stadt Chemnitz für eine kommunale Feuerwehr als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung zuständig. Die Aufgabe, eine leistungsfähige Feuerwehr zu definieren, obliegt der Gemeinde im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Hierfür ist eine entsprechende Brandschutzbedarfsplanung erforderlich, die sowohl brandspezifische Aspekte als auch die Prinzipien von Effizienz und Sparsamkeit in der kommunalen Haushaltswirtschaft berücksichtigt (gemäß § 72 (2) Sächsisches Gemeindeordnung). Bezüglich der freiwilligen Feuerwehren formuliert der Brandschutzbedarfsplan das Ziel, das Ehrenamt zu fördern und die Leistungsfähigkeit der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Chemnitz aufrechtzuerhalten oder zu steigern.






