Freispruch für Schwarzfahrerin: Ein Schild entscheidet über Schuld oder Unschuld

Admin User
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Eine Gruppe von Menschen, die auf einer Straße protestieren und Schilder halten, mit Gebäuden, Bäumen und Laternen im Hintergrund unter einem klaren Himmel.

Freispruch für Schwarzfahrerin: Ein Schild entscheidet über Schuld oder Unschuld

Ohne Ticket, aber mit Schild

In Leipzig wurde eine Person freigesprochen, die mehrfach ohne Fahrschein der Deutschen Bahn unterwegs war. Wie ein Schild den Unterschied machte.

  1. Dezember 2025, 06:45 Uhr

In Leipzig ist eine Person freigesprochen worden, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein mit öffentlichen Verkehrsmitteln der Deutschen Bahn gefahren war. Im Mittelpunkt des Falls stand Sascha K., der beim Einsteigen in Züge der Deutschen Bahn ein Schild mitführte – ein Detail, das schließlich zu einem für sie günstigen Urteil führte.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst eine Geldstrafe von über 1.000 Euro gefordert, doch das Gericht wies die Anklage schließlich ab.

Sascha K. war vorgeworfen worden, gegen § 265a des Strafgesetzbuchs verstoßen zu haben, der das „Erschleichen von Leistungen“ unter Strafe stellt. Während der Fahrten trug sie ein Schild mit der Aufschrift: „Ich fahre umsonst – das heißt ohne gültigen Fahrschein der Deutschen Bahn. Mobilität sollte keine Klassenfrage sein. Es ist genug für alle da.“ Das Gericht urteilte, dass diese Botschaft eine entscheidende Rolle für den Freispruch spielte.

Die Anklagebehörde argumentierte, das Betreten der Züge der Deutschen Bahn ohne Ticket stelle einen Hausfriedensbruch dar. Doch die Richterin wies diesen Vorwurf zurück. Ruben Gradl, einer der Laienverteidiger von Sascha K., nannte die Haltung der Staatsanwaltschaft „eine neue Absurdität“ und bezeichnete sie juristisch als „ziemlich wackelig“. Gradl selbst stand bereits mehrfach wegen ähnlicher Proteste vor Gericht und vertritt in vergleichbaren Fällen andere Beschuldigte.

Seine Position ist klar: Der Öffentliche Nahverkehr sollte kostenlos sein, und die Kriminalisierung von Schwarzfahrern der Deutschen Bahn sei ungerecht. Kampagnen gegen das Schwarzfahren gab es bereits früher – die letzte größere Welle liegt über 20 Jahre zurück. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Berufung eingelegt, ein Termin für das weitere Verfahren steht jedoch noch nicht fest.

Das Urteil könnte Präzedenzfall für künftige Fälle von Fahrpreishinterziehung bei der Deutschen Bahn sein. Sascha K. entging der Strafe, und das mitgeführte Schild wurde zum zentralen Argument der Richter. Das Berufungsverfahren bleibt vorerst ausstehend, ein Zeitplan dafür ist noch nicht bekannt.