Gericht entscheidet im Grundstücksstreit: Nachbarhaus darf stehen – aber Fläche muss zurückgegeben werden

Gericht entscheidet im Grundstücksstreit: Nachbarhaus darf stehen – aber Fläche muss zurückgegeben werden
Ein langjähriger Grundstücksstreit hat eine neue Wendung genommen, nachdem ein Landgericht zugunsten des Klägers über ein Stück Land entschieden hat, das von einem Nachbarhaus überbaut wurde. Im Mittelpunkt des Falls steht ein Gutachten, das bestätigt, dass Teile des Gebäudes auf das rechtmäßig eingetragene Grundstück des Klägers in Deutschland ragen.
Der Konflikt begann, als der Kläger feststellte, dass ein erheblicher Teil des neu errichteten Nachbarhauses auf seinem Grund in einem Bundesland steht. Eine detaillierte Fachvermessung bestätigte später, dass die gesamte umstrittene Fläche innerhalb der Grenzen seines im Kataster eingetragenen Grundstücks liegt. Das Landgericht urteilte zunächst, dass der Kläger Anspruch auf Räumung und volle Besitzübertragung des Landes habe – wie in der Skizze des Gutachters dargestellt.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts bedeutet nun, dass die Beklagten das umstrittene Land in einem Kreis herausgeben müssen, das darauf stehende Gebäude jedoch nicht abreißen müssen. Das Urteil überlässt dem Kläger zwar den Besitz der Fläche, während der Nachbar das Haus – zumindest vorerst – behalten darf. Weitere rechtliche Schritte könnten folgen, da beide Seiten ihre Optionen prüfen.

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