Gewerbetreibende klagen gegen hohe Grundsteuern in NRW-Städten wie Dortmund

Höhere Gewerbesteuer - NRW-Verordnung vor Gericht - Gewerbetreibende klagen gegen hohe Grundsteuern in NRW-Städten wie Dortmund
Vier Unternehmen im Ruhrgebiet haben gegen ihre Grundsteuerbescheide geklagt und werfen den Behörden eine ungerechte Behandlung im Vergleich zu Wohnimmobilienbesitzern vor. Im Mittelpunkt des Streits steht die Entscheidung Nordrhein-Westfalens, unterschiedliche Steuersätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien zuzulassen. Städte wie Essen und Dortmund wenden auf Gewerbeobjekte nun deutlich höhere Hebesätze an als auf Wohnhäuser.
Ausgelöst wurde die Kontroverse durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das das alte Grundsteuersystem für veraltet und verfassungswidrig erklärte. Daraufhin erließ der Bund ein neues Gesetz, das Nordrhein-Westfalen übernahm und das es Kommunen ermöglicht, für verschiedene Immobilientypen separate Hebesätze festzulegen. Im Juli 2024 bestätigte das Land diese Flexibilität mit der Begründung, sie erlaube es den Gemeinden, die Steuern an lokale Bedürfnisse anzupassen.
In Essen liegt der Hebesatz für Gewerbeimmobilien bei 1.290 Prozent, während er für Wohnimmobilien bei 655 Prozent liegt. Dortmund erhebt ähnliche Sätze – 1.245 Prozent für Gewerbe gegenüber 655 Prozent für Wohnraum. Das Finanzministerium NRW verteidigte die Differenzierung mit dem Hinweis, sie trage den unterschiedlichen Bewertungsgrundlagen Rechnung und unterstütze politische Ziele wie bezahlbaren Wohnraum oder die Förderung von Unternehmen.
Kritik kommt von mehreren Seiten. Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) in NRW argumentieren, das System benachteilige Unternehmen. Der Bund der Steuerzahler NRW hingegen moniert, dass Wohnimmobilienbesitzer zu stark belastet würden. Gleichzeitig warten rund 120 ähnliche Fälle beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf eine Entscheidung.
Ein Urteil in den vier aktuellen Klagen würde zunächst nur die klagenden Unternehmen betreffen. Allerdings könnte eine solche Entscheidung andere Kommunen veranlassen, ihre Steuerpolitik zu überprüfen.
Die Gerichtsentscheidung könnte einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie nordrhein-westfälische Kommunen künftig Grundsteuer-Hebesätze anwenden. Angesichts Dutzender vergleichbarer anhängiger Verfahren könnte das Ergebnis zu weitergehenden Änderungen bei der lokalen Steuerbewertung führen. Sowohl Unternehmen als auch Wohnimmobilienbesitzer verfolgen die Entwicklung gespannt – mit möglichen Auswirkungen auf ihre künftigen Steuerbescheide.

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