Klingbeils Rentensparaccounts: Mehr Flexibilität für die private Altersvorsorge ab 2027

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Treppen mit Geländern in der rechten unteren Ecke, Säulen auf der rechten Seite des Bodens, Autos in Gebäuden hinter den Säulen und Lampen auf der linken Seite mit einer sichtbaren Decke.

Finanzminister Lars Klingbeil präsentiert Pläne für die Rentensparaccounts - Klingbeils Rentensparaccounts: Mehr Flexibilität für die private Altersvorsorge ab 2027

Finanzminister Lars Klingbeil präsentiert Pläne für die Rentensparaccounts

Finanzminister Lars Klingbeil präsentiert Pläne für die Rentensparaccounts

  1. Dezember 2025, 17:08 Uhr

Das Bundesfinanzministerium hat Pläne für die Abschaffung der Riester-Rente und die Einführung eines neuen staatlich geförderten Altersvorsorge-Sparkontos vorgestellt. Der von Finanzminister Lars Klingbeil vorgelegte Gesetzentwurf zielt darauf ab, die private Altersvorsorge zu vereinfachen und die Renditechancen für Sparer zu verbessern. Bevor das Vorhaben Gesetz wird, bedarf es jedoch noch der Kabinettszustimmung und der parlamentarischen Beschlussfassung.

Das neue System sieht vor, die bisherige Pflicht zur Kapitalgarantie abzuschaffen – eine Maßnahme, die die Kosten senken und marktbasierte Erträge steigern soll. Sparer erhalten die Möglichkeit, in börsengehandelte Indexfonds (ETFs), klassische Investmentfonds und Anleihen zu investieren. Kapitalerträge bleiben während der Sparphase steuerfrei.

Um Fördergelder zu erhalten, müssen Mindestbeiträge von 120 Euro pro Jahr eingezahlt werden. Der Staat beteiligt sich dann mit 30 Prozent an den Einzahlungen bis zu 1.200 Euro und mit 20 Prozent auf Beträge zwischen 1.200 und 1.800 Euro, wobei die maximale jährliche Förderung auf 420 Euro begrenzt ist. Junge Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten beim Sparstart einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Für Kinder gibt es einen zusätzlichen Zuschuss von 25 Prozent (bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr).

Auszahlungen sind zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr möglich, wobei die Rentenleistungen so gestaltet werden, dass sie mindestens bis zum 85. Lebensjahr reichen. Eine lebenslange Rentenverpflichtung entfällt. Vorzeitige Entnahmen – etwa für den Immobilienerwerb – sind zwar erlaubt, erfordern jedoch die Rückzahlung der staatlichen Zuschüsse. Auch die Vererbung der angesparten Beträge wird in den neuen Regelungen berücksichtigt.

Ein genauer Starttermin für das neue Modell steht noch nicht fest, als Zieljahr wird jedoch 2027 genannt. Die endgültige Beschlussfassung wird nach einer Kabinettsberatung am 17. Dezember erwartet, gefolgt von der parlamentarischen Debatte.

Sollte die Reform verabschiedet werden, würde sie die Riester-Rente beenden und ein flexibleres Vorsorgemodell einführen. Sparer erhielten Zugang zu breiteren Anlageoptionen und Steuervergünstigungen, während die staatlichen Zuschüsse die langfristige Teilnahme fördern sollen. Der Gesetzentwurf wartet nun auf die weiteren legislativen Schritte, bevor er in Kraft treten kann.