Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Bund stockt Förderung bis 2030 auf

Erweiterung der Ganztagsbetreuung - Bundesförderung verlängert - Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Bund stockt Förderung bis 2030 auf
Ausbau der Ganztagsbetreuung – Bund fördert Ausbau mit zusätzlichen Mitteln
Ausbau der Ganztagsbetreuung – Bund fördert Ausbau mit zusätzlichen Mitteln
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben alle Erstklässler in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Der Bund unterstützt diesen Ausbau mit 3,5 Milliarden Euro. Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern stocken die Mittel mit eigenen Finanzhilfen auf, um die steigende Nachfrage zu decken.
Die schrittweise Einführung beginnt 2026 mit den Erstklässlern und wird bis 2029/2030 auf alle Grundschulkinder bis zur vierten Klasse ausgeweitet. Die Bundesmittel fließen in den Bau neuer Gebäude, Sanierungen sowie die Ausstattung von Betreuungseinrichtungen im Nachmittagsbereich.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gilt ab 2026 für Erstklässler, bis 2029 wird er auf alle Grundschüler ausgeweitet. Durch die gemeinsamen Investitionen von Bund und Ländern sollen ausreichend Plätze geschaffen werden, um den Bedarf zu decken. Schulen nutzen die Gelder für den Neubau, die Sanierung und die Ausstattung von Räumlichkeiten für die verlängerte Betreuung.

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