Sachsen Abschafft Verpackungsgebühr für Große Stollen, Erleichtert das Leben der Bäcker

Sachsen Abschafft Verpackungsgebühr für Große Stollen, Erleichtert das Leben der Bäcker
Eine neue Regeländerung in Sachsen bringt Bäckern Erleichterung: Die Verpackungsgebühr für Stollen mit einem Gewicht von über 500 Gramm wurde abgeschafft. Die Handwerkskammer Dresden begrüßt diese Entscheidung als praxisnah und unterstützend für die heimischen Bäckerbetriebe. Die Befreiung gilt für verschiedene Verpackungsarten, darunter Tüten, Folien und Lebensmittelbehälter, sofern sie mehr als 500 Gramm fassen. Besonders Stollenhersteller profitieren von der Neuregelung, da der traditionelle Kuchen in der Regel nicht als schnelle Wegzehrung, sondern zum Teilen gedacht ist. Eine Schlüsselrolle bei dieser Entscheidung spielte Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig. Ziel der Maßnahme ist es, bürokratische Hürden für Handwerksbetriebe der Backbranche abzubauen, damit sie sich stärker auf ihr Handwerk und weniger auf Verwaltungsaufgaben konzentrieren können. Die Abschaffung der Verpackungsgebühr für Stollen über 500 Gramm ist ein wichtiger Schritt für die Bäcker in Sachsen. Sie verringert den Verwaltungsaufwand und ermöglicht es den Handwerkern, sich auf die Herstellung des beliebten Traditionskuchens zu fokussieren – zum Genuss ihrer Kunden.

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