Sachsen weitet Wohnberechtigungsschein 2026 für mittlere Einkommen aus

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Ein Gebäude mit Fenstern, Türen und Text an seiner Fassade.

Sachsen erleichtert Zugang zu Sozialwohnungen - Sachsen weitet Wohnberechtigungsschein 2026 für mittlere Einkommen aus

Sachsen erhöht ab Januar 2026 die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein. Durch die Änderungen können künftig mehr Haushalte – darunter auch mittlere Einkommensbezieher – Anspruch auf geförderten Wohnraum erhalten. Infrastrukturministerin Regina Kraushaar gab die neuen Richtwerte bekannt, nachdem Lohnentwicklungen und Prognosen für die kommenden Jahre ausgewertet worden waren.

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ermöglicht Mietern den Zugang zu Sozialwohnungen mit reduzierten Mieten. Nach den aktualisierten Regelungen darf ein Single-Haushalt nun bis zu 20.520 Euro jährlich verdienen – eine Anhebung gegenüber der bisherigen Grenze von 16.800 Euro.

Die neuen Einkommensobergrenzen treten Anfang 2026 in Kraft. Damit erfüllen mehr Haushalte die Voraussetzungen für eine Wohnungsbauförderung. Die Reform soll die steigenden Lebenshaltungskosten abfedern und bezahlbaren Wohnraum für berufstätige Familien sichern.