Steuern sparen mit dem Gewinnfreibetrag – jetzt noch handeln!

Steuern sparen mit dem Gewinnfreibetrag – jetzt noch handeln!
Freiberufler, Unternehmer und Kleinstunternehmer in Deutschland können ihre Steuerlast mit dem Gewinnfreibetrag senken. Diese gesetzliche Regelung ermöglicht es ihnen, das zu versteuernde Einkommen durch Investitionen in bestimmte Vermögenswerte oder Wertpapiere zu verringern. Da die Frist für die Beantragung dieser Vergünstigung bald abläuft, ist schnelles Handeln entscheidend.
Der grundsätzliche Gewinnfreibetrag beträgt 15 Prozent auf die ersten 33.000 Euro Gewinn, was die Steuerbemessungsgrundlage um 4.950 Euro mindert. Bei Gewinnen über 33.000 Euro kommt ein zusätzlicher investitionsabhängiger Freibetrag hinzu, dessen Satz mit steigendem Einkommen sinkt. Zusammen können diese Freibeträge bis zu 46.400 Euro ausmachen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme sind strenge Investitionskriterien. Gefördert werden abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer Mindestnutzungsdauer von vier Jahren sowie Wertpapiere, die ebenfalls mindestens vier Jahre gehalten werden müssen. Letztere müssen in einem gesonderten Unternehmensregister erfasst und ausdrücklich für den Gewinnfreibetrag gekennzeichnet sein. Wird diese Zuordnung versäumt, droht der Verlust des Steuervorteils.
Spezialisierte Investmentfonds und Finanzinstitute bieten §14 EStG-konforme Produkte an, etwa Investmentfonds oder Zertifikate, die meist auf defensive oder ausgewogene Mischportfolios setzen. Durch gesetzliche Änderungen werden nun auch Fonds gefördert, die in Erneuerbare Energien, Infrastruktur oder Risikokapital investieren – das erweitert die Auswahlmöglichkeiten. Große Banken und Plattformen wie Raiffeisen oder die Erste Group bieten ebenfalls konforme Zertifikate und Fonds an.
Bei der Auswahl der Wertpapiere sollten Anleger Kosten, Gebühren und das eigene Risikoprofil berücksichtigen. Mit kluger Planung lässt sich nicht nur die Steuerlast mindern, sondern auch langfristig Vermögen aufbauen.
Der Gewinnfreibetrag ist eine legale Möglichkeit für Selbstständige, ihre Steuern zu reduzieren. Um davon zu profitieren, müssen die förderfähigen Investitionen noch vor Jahresende getätigt und dokumentiert werden. Entscheidend sind die korrekte Kennzeichnung und eine Mindesthaltefrist von vier Jahren, um den Freibetrag zu sichern.

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