Sachsen und Thüringen kämpfen mit instabilen Regierungen und leeren Kassen

Sachsen oder Thüringen: Welche Regierung hat es leichter? - Sachsen und Thüringen kämpfen mit instabilen Regierungen und leeren Kassen
Sachsen oder Thüringen: Welche Landesregierung hat es leichter?
Sachsen oder Thüringen: Welche Landesregierung hat es leichter?
Sachsen oder Thüringen: Welche Landesregierung hat es leichter?
- Dezember 2025, 03:31 Uhr
Zwei deutsche Bundesländer, Sachsen und Thüringen, kämpfen mit instabilen Regierungen und angespannten Haushalten. Beide verfügen über keine klare parlamentarische Mehrheit und müssen jede Entscheidung mühsam aushandeln. Unterdessen steht auch die neue Koalition in Brandenburg wegen ihrer Finanzpolitik in der Kritik – ein Spiegel der bundesweiten Debatten über die Haushaltslage.
In Thüringen ist der Landtag genau gespalten: Sowohl die regierende Koalition als auch die Opposition halten jeweils 44 Sitze. Diese Pattsituation erschwert jede Abstimmung und erfordert selbst bei kleinen Vorhaben zusätzliche Verhandlungen. Finanzministerin Katja Wolf verteidigt Pläne für höhere Kreditaufnahmen mit dem Argument, neue Schulden seien notwendig, um dringende Investitionen zu finanzieren.
Sowohl Sachsen als auch Thüringen müssen mit zersplitterten Parlamenten umgehen und gleichzeitig große Haushaltslücken schließen. Ihre Probleme stehen exemplarisch für die bundesweiten Auseinandersetzungen über die Finanzpolitik: Während konservative Parteien auf Sparsamkeit pochen, fordern linke Gruppen mehr Investitionen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob es den Ländern gelingt, finanzielle Zwänge mit ihren politischen Zielen in Einklang zu bringen.

IHK zieht pessimistische Bilanz und ist enttäuscht von der Bundesregierung
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Keine Beitragserhöhung für AOK-Versicherte
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IHK Dresden fordert Reform der beruflichen Schulen
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Plan zur Brandschutzbedarfsermittlung wird aktualisiert
Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung einen neuen Brandschutzbedarfsplan beschlossen. Dies gilt sowohl für die Berufsfeuerwehr als auch für die freiwilligen Feuerwehren der Stadt Chemnitz. Diejenigen, die Hilfe benötigen, erwarten von der Feuerwehr, dass sie im Falle eines Notfalls schnell und professionell eingreift. Feuerwehren bundesweit sind nicht nur für die Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung zuständig, sondern sind zunehmend auch in den Bereichen Notfallrettung und Patiententransport, Einsatzleitung und -koordination, vorbeugender Brandschutz und Brandschutzaufklärung tätig. Das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (§§ 6 und 7 Sächsisches Brandschutzgesetz) definiert die Pflichtaufgaben der Stadt Chemnitz als lokale Brandschutzbehörde und untere Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzbehörde. Entsprechend ist die Stadt Chemnitz für eine kommunale Feuerwehr als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung zuständig. Die Aufgabe, eine leistungsfähige Feuerwehr zu definieren, obliegt der Gemeinde im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Hierfür ist eine entsprechende Brandschutzbedarfsplanung erforderlich, die sowohl brandspezifische Aspekte als auch die Prinzipien von Effizienz und Sparsamkeit in der kommunalen Haushaltswirtschaft berücksichtigt (gemäß § 72 (2) Sächsisches Gemeindeordnung). Bezüglich der freiwilligen Feuerwehren formuliert der Brandschutzbedarfsplan das Ziel, das Ehrenamt zu fördern und die Leistungsfähigkeit der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Chemnitz aufrechtzuerhalten oder zu steigern.



