Gewerbereform in Österreich: Längere Fristen und weniger Bürokratie geplant

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Eine Bedienkonsole mit mehreren Knöpfen, Reglern und Leuchten, die eine Inschrift in der Mitte zeigt.

Gewerbereform in Österreich: Längere Fristen und weniger Bürokratie geplant

Entwurf zur Novelle des österreichischen Gewerbe- und Industrieordnungsgesetzes ab Montag in öffentlicher Begutachtung

Ab kommendem Montag liegt ein Entwurf zur Änderung des Gewerbeordnungsgesetzes (GewO) in Österreich zur öffentlichen Begutachtung vor. Das Wirtschaftsministerium schlägt darin Vereinfachungen für Unternehmensverfahren sowie die Verlängerung zentraler Fristen vor. Die Konsultation läuft bis zum 20. Februar.

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Verlängerung der Übergangsfrist bei Betriebsübergaben von drei auf fünf Jahre. Ungenutzte Betriebsanlagenbewilligungen bleiben künftig sieben statt fünf Jahre gültig, mit der Möglichkeit weiterer Verlängerungen.

Zudem führt die Novelle digitale Einreichungen für Prüfprotokolle und Belegunterlagen ein, sofern Behörden diese anfordern. Vereinfachte Abläufe bündeln baurechtliche Genehmigungen und naturschutzrechtliche Bewilligungen auf Landesebene im gewerblichen Zulassungsverfahren. Bestimmte Anlagen fallen künftig ganz aus dem Bewilligungspflicht nach der Industrieanlagenverordnung. Photovoltaikanlagen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge dürfen ohne Genehmigung installiert werden – vorausgesetzt, die Arbeiten werden von befugten Fachkräften durchgeführt und regelmäßige elektrische Sicherheitsprüfungen sichergestellt.

Damit die Vorlage in Kraft tritt, sind Verfassungsänderungen nötig, die eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament erfordern. Die aktuelle Regierung – eine Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS – regiert seit März 2025 unter Bundeskanzler Christian Stocker.

Bis zum 20. Februar kann die Öffentlichkeit Stellung zum Entwurf nehmen. Bei Annahme verlängern sich Gültigkeitsdauern von Bewilligungen, die Zulassung grüner Technologien wird erleichtert und digitale Dokumentation möglich. Für verfassungsrechtliche Anpassungen ist eine parlamentarische Supermehrheit erforderlich.